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Petition: Ertragsziele statt starrer Windkraft-Flächenziele – jetzt unterschreiben

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Energiewendepolitik systemisch weiterzuentwickeln und das bisherige Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) mit seinen starren Flächenquoten durch einen gesetzlichen Rahmen zu ersetzen, der auf

  • technologieoffenen Ertragszielen,
  • regional angepassten Lösungen,
  • Ausbau von Speichern,
  • Netzinfrastruktur und
  • einer koordinierten, ganzheitlichen Energieplanung beruht.

So können Sie unterschreiben

  1. Unterschriftenliste herunterladen (PDF) und ausdrucken.
  2. Unterschreiben – und gern in Familie, Freundeskreis, Verein oder Nachbarschaft weitergeben. Die Petition kann deutschlandweit unterzeichnet werden.
  3. Die ausgefüllten Listen möglichst bis 31.12.2026 zurückschicken – entweder im Original an mich, damit ich alle gemeinsam einreiche:
    Kerstin Körner, Am Schloß 3d, 01744 Dippoldiswalde
    – oder direkt an den Deutschen Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wenn Sie selbst verschicken, teilen Sie mir bitte per E-Mail an kerstin@koerner.biz mit, wie viele Unterschriften Sie gesammelt haben, damit wir den Überblick behalten.

Wortlaut und Begründung der Petition (PDF)

Warum auf Papier?

Wir haben unsere Petition am 06.05.2026 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Am 08. Juni 2026 wurde mir mitgeteilt, dass sie einer anderen, gleichlautenden Petition untergeordnet wurde und ich im weiteren Verfahren als Unterstützerin geführt werde. Die Leitpetition ist nicht einsehbar, und auch auf Nachfrage wurde mir nicht mitgeteilt, wer der andere Petent ist. Unsere Petition wurde deshalb nicht online gestellt – niemand konnte sie mit seiner Unterschrift unterstützen.

Dank der großen Vernetzung konnten wir die Petentin ausfindig machen: Frau Dr. Röckseisen, Bürgermeisterin der Gemeinde Bresegard bei Picher in Mecklenburg-Vorpommern. Auch sie wollte, dass ihre Petition online gestellt wird – auch ihr wurde dies verwehrt. Wir haben uns verständigt, unsere Netzwerke zu aktivieren und unsere Petitionen in Papierform unterzeichnen zu lassen und dann beim Petitionsausschuss einzureichen.

Es geht um mehr als eine Petition

Für mich geht es längst nicht mehr nur um meine eigene Petition. Es geht um den Umgang mit Menschen, die von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. Menschen investieren Zeit, Arbeit und oftmals sehr viel persönliche Kraft, um ein gesellschaftliches Anliegen an die zuständigen parlamentarischen Stellen heranzutragen.

Ich möchte ausdrücklich nicht behaupten, dass bereits die Zusammenführung zweier gleichgerichteter Petitionen als solche unzulässig wäre. Mir geht es um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Frage, welche praktische Bedeutung der ausdrücklich erklärte Wunsch nach Veröffentlichung und öffentlicher Mitzeichnung überhaupt hat, wenn am Ende keine der zusammengeführten Petitionen für die Öffentlichkeit zur Unterstützung bereitsteht. Dazu haben wir erneut an alle Mitglieder des Petitionsausschusses geschrieben und um Erklärung gebeten. Wir werden berichten …

Denn das Petitionsrecht lebt nicht allein davon, dass Bürgerinnen und Bürger eine Eingabe machen dürfen. Es lebt auch vom Vertrauen darauf, dass mit ihrer Stimme transparent, nachvollziehbar und respektvoll umgegangen wird.

Wenn Sie unsere Petition unterstützen wollen – unterschreiben Sie gern!

Ihre Kerstin Körner

Aktenzeichen: Pet 1-21-09-752-016198 · Online-ID: 200178

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